Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Wechsel werden nur nach besonderer vorheriger schriftlicher Vereinbarung zahlungshalber akzeptiert. Eine Aufrechnung gegen eine Forderung der Fa. Christian Locker GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgesellt.
Die Fa. Christian Locker GmbH gewährt bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto, bei Vorauskasse oder Nachnahme 3 %. Für die Fälligkeit unserer Rechnungen gilt die gesetzliche Regelung von 30 Tagen. Verzugszinsen werden mit 5 % p.a. über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet; im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung. Erst- und grenzüberschreitende Lieferungen erfolgen per Vorauskasse bzw. Nachnahme.